Willkommen zum Beteiligungsprozess zur Aufstellung des Flächennutzungsplans 2045

Wie sieht Wilhelmshaven im Jahr 2045 aus? Wie wollen wir in Zukunft leben, wohnen, arbeiten und uns fortbewegen? Wie wollen wir unsere Stadt erleben?

Die kommenden Jahre bringen viele Veränderungen – und bieten die Chance, unsere Stadt bewusst weiterzudenken.

Der bislang gültige Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1977 entspricht trotz vieler Anpassungen nicht mehr den heutigen demografischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen. Mit dem neuen Flächennutzungsplan 2045 und dem integrierten Landschaftsplan entwickelt Wilhelmshaven einen strategischen Rahmen dafür, wie sich das Stadtgebiet in den nächsten 15 Jahren räumlich entwickeln soll. Der Flächennutzungsplan 2045 zeigt auf einer gesamtstädtischen Ebene, welche Nutzungen künftig an welcher Stelle entwickelt werden können– zum Beispiel Wohnen, Gewerbe, Mobilität, Natur- und Freiräume oder technische und soziale Infrastrukturen. Als vorbereitender Bauleitplan stellt der Flächennutzungsplan die städtebaulichen Strukturen bewusst in einer eher groben Darstellung dar. Aus diesem Orientierungsrahmen kann mit dem Bebauungsplan Baurecht in Ihrem Stadtviertel entwickelt werden.

Mit dem Beteiligungsprozess soll ein klares Bild der räumlichen Zukunft Wilhelmshavens entwickelt werden – gemeinsam mit Ihnen.

Über Termine und weitere Details informieren wir Sie hier, sobald diese feststehen.

Warum sich frühes Mitmachen lohnt

Gerade die informelle Beteiligung bietet viel Raum für Ihre Ideen: Sie ist dialogorientiert, ermöglicht echte Mitgestaltung und hilft, ein Bild davon zu entwickeln, wie Wilhelmshaven im Jahr 2045 aussehen soll. Ihre Beteiligung trägt entscheidend dazu bei, dass der Flächennutzungsplan 2045 ein Plan für die ganze Stadt wird.

Der Beteiligungsprozess

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2045 wird von einem breit angelegten Beteiligungsprozess begleitet. Ziel ist es, die Perspektiven der Stadtgesellschaft frühzeitig einzubeziehen und gemeinsam zentrale Fragen der zukünftigen räumlichen Entwicklung Wilhelmshavens zu diskutieren. Im bisherigen Prozess konnten Bürgerinnen und Bürger sowie Jugendliche ihre Einschätzungen, Ideen und Hinweise in unterschiedlichen Formaten einbringen.

Stadtteildialoge zwischen 16. April und 5. Mai 2026

Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplans 2045 hat die Stadt Wilhelmshaven zu fünf Stadtteildialogen eingeladen. Die Veranstaltungen fanden in Fedderwarden/Sengwarden, Ost, Süd, West und Nord statt und boten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich frühzeitig in die zukünftige räumliche Entwicklung ihrer Stadtteile einzubringen.

Nach einer Begrüßung durch die Stadt Wilhelmshaven und das begleitende Büro plan-lokal wurde erläutert, welche Bedeutung der Flächennutzungsplan für die Stadtentwicklung hat und wie der bisherige Beteiligungsprozess verlaufen ist. Dazu zählten die Auftaktveranstaltung im Januar 2026 sowie die Online-Beteiligung.

Im Mittelpunkt der Abende stand eine offene Arbeitsphase an thematischen Stellwänden. Die Teilnehmenden konnten ihre Einschätzungen mit Klebepunkten abgeben und eigene Hinweise, Ideen und Fragen auf Post-its festhalten. Neben der übergreifenden Frage „Mein Stadtteil im Jahr 2045“ wurden je nach Stadtteil unterschiedliche Schwerpunkte diskutiert.

Thematisch ging es unter anderem um Wohnen, Verkehr, Energie, Gewerbe, Einzelhandel, Natur- und Freiräume, Freizeit und Erholung sowie Neu- und Nachnutzungen bestimmter Flächen. Dabei wurden sowohl gesamtstädtische Zukunftsfragen als auch konkrete Anliegen vor Ort sichtbar.

Die Ergebnisse der Stadtteildialoge werden nun ausgewertet und fließen in den weiteren Prozess zur Aufstellung des Flächennutzungsplans 2045 ein. Hier finden Sie Ende Juni die Dokumentation der Veranstaltungen.

Jugendbeteiligung am 24. April und 5. Mai 2026

Ergänzend zu den öffentlichen Beteiligungsformaten wurden auch junge Menschen gezielt in den Prozess einbezogen. In zwei Workshops an den Berufsbildenden Schulen Wilhelmshaven und an der IGS Wilhelmshaven konnten Schülerinnen und Schüler ihre Perspektiven, Ideen und Zukunftsvorstellungen einbringen.

An den Berufsbildenden Schulen stand unter dem Titel „Zukunft Banter See – Dein Raum am Wasser“ die zukünftige Entwicklung des Banter Sees im Mittelpunkt. Die Jugendlichen beschäftigten sich damit, wie sie den Ort heute nutzen, was ihnen dort fehlt und welche Angebote, Aufenthaltsbereiche oder Nutzungen sie sich für die Zukunft wünschen.

An der IGS Wilhelmshaven ging es unter dem Motto „Aus alt mach wow! Friedenstraße 100“ um die mögliche zukünftige Entwicklung einer Fläche an der Friedenstraße. Nach einer gemeinsamen Geländebegehung sammelten die Schülerinnen und Schüler Eindrücke, bewerteten Stärken und Schwächen des Ortes und entwickelten eigene Ideen für eine zukünftige Nutzung.

In beiden Workshops arbeiteten die Jugendlichen kreativ und räumlich konkret: Sie markierten Orte auf Karten, sammelten Hinweise auf Post-its, entwickelten Zukunftsideen in Kleingruppen und stellten ihre wichtigsten Vorschläge abschließend vor. So konnten die Sichtweisen junger Menschen gezielt sichtbar gemacht und in den weiteren Prozess eingebracht werden.

Die Ergebnisse der Jugendbeteiligung werden ebenfalls ausgewertet und fließen in die weitere Erarbeitung des Flächennutzungsplans 2045 ein. Hier finden Sie Ende Juni die Dokumentation der Veranstaltungen.

Online-Beteiligung zwischen 8. Januar und dem 6. Februar 2026

Auf dieser Homepage konnten Sie sich online am Beteiligungsprozess beteiligen. Die eingegangenen Beiträge werden derzeit ausgewertet. Schon jetzt zeigt sich: Durch die zahlreiche Teilnahme konnten viele wertvolle Hinweise, Ideen und Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung der Stadt Wilhelmshaven gesammelt werden. Hier finden Sie in Kürze die Dokumentation.

Öffentliches Auftaktforum am 08. Januar 2026

Mit dem öffentlichen Auftaktforum am Donnerstag, den 8. Januar 2026, in der Aula des Neuen Gymnasiums Wilhelmshaven startete offiziell der Beteiligungsprozess zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2045. Über 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, sich über Ziele, Inhalte und Bedeutung des Flächennutzungsplans zu informieren und ihre Ideen sowie Sichtweisen zur Zukunft der Stadt einzubringen. Die Veranstaltung bildete den Auftakt für den laufenden Dialog zur zukünftigen Entwicklung Wilhelmshavens. Die Dokumentation der Veranstaltung finden Sie hier: Dokumentation des Auftaktforums.

Häufig gestellte Fragen

Hier erhalten Sie die Möglichkeit, Informationen zum FNP zu lesen. Klicken Sie sich gerne durch die Inhalte durch!

Accordion

Der Flächennutzungsplan 2045 legt als strategisches Planungsinstrument die langfristigen Nutzungsstrukturen im gesamten Stadtgebiet fest.

Der Flächennutzungsplan enthält keine grundstücksgenauen Aussagen und ermöglicht dadurch die notwendigen Spielräume für die Aufstellung von Bebauungsplänen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung

Der Flächennutzungsplan bindet vor allem die Stadtverwaltung und beteiligte Behörden, während er für die Menschen, die in der Stadt leben, keine unmittelbare Rechtswirkung hat

Die Aufstellung des Flächennutzungsplans 2045 ist erforderlich, da der Flächennutzungsplan von 1977 nicht mehr den aktuellen städtebaulichen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen genügt. Seit seiner Aufstellung im Jahr 1977 wurde er fast 100-mal geändert.

Das Verfahren läuft von 2024 bis voraussichtlich 2029 und umfasst informelle Vorbereitungsschritte sowie zwei formelle Beteiligungsphasen gemäß Baugesetzbuch (BauGB), in denen Bürger*innen ihre Hinweise einbringen und die Entwicklung Wilhelmshavens aktiv mitgestalten können.

Der Flächennutzungsplan ist das zentrale Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung und zeigt, wie sich die Stadt Wilhelmshaven in den kommenden Jahren räumlich entwickeln soll. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und bildet den Rahmen für die langfristige Stadtplanung.

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte Art der Bodennutzung (gemäß § 5 Abs. 1 BauGB) dargestellt. Es wird also aufgezeigt, wo welche Nutzungen in Zukunft grundsätzlich vorgesehen sind – etwa Wohnbauflächen, Gewerbegebiete, Grünflächen oder Verkehrsflächen.

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Das bedeutet: Er arbeitet nicht parzellenscharf und legt damit noch keine detaillierten Baurechte für einzelne Grundstücke fest. Stattdessen werden die städtebaulichen Strukturen in einer gröberen, überschlägigen Darstellung abgebildet. Kleinere Flächen werden dabei nicht einzeln dargestellt, sondern in den übergeordneten Flächentyp einbezogen.

Der Flächennutzungsplan berücksichtigt sowohl übergeordnete Ziele der Raumordnung und führt verschiedene Fachplanungen zusammen und bildet zugleich die Grundlage für nachfolgende verbindliche Bebauungspläne.

Die Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans gehören zu den Pflichtaufgaben jeder Gemeinde. Das Baugesetzbuch schreibt dies in § 1 Abs. 3 BauGB vor. Damit besteht auch für Wilhelmshaven die Verpflichtung, den Flächennutzungsplan regelmäßig an veränderte Bedingungen anzupassen.

Der bisher gültige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1977 und wurde seitdem fast 100-mal geändert. Auch wenn der Flächennutzungsplan zwischenzeitlich immer wieder aktualisiert und damit an geänderte Entwicklungsziele angepasst wurde, entspricht dieser in seinen Grundzügen nicht mehr den heutigen sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen. Die Notwendigkeit zur Aufstellung ergibt sich insbesondere aus:

• den veränderten demografischen Rahmenbedingungen
• den Auswirkungen des wirtschaftlichen Strukturwandels
• neuen Bedürfnisse und Anforderungen an Wohnen, Mobilität und Freizeit
• den zunehmenden Herausforderungen im Umweltrecht sowie den gestiegenen ökologischen Anforderungen im Hinblick auf eine nachhaltige Stadtentwicklung
• gesetzlichen Vorgaben, etwa im Natur- und Ressourcenschutz

Der Flächennutzungsplan 2045 soll mit einem Planungshorizont von rund 15 Jahren diese Entwicklungen aufgreifen und den Rahmen für eine nachhaltige, sozial gerechte und zukunftsorientierte Stadtentwicklung setzen.

Parallel zum neuen Flächennutzungsplan wird auch ein Landschaftsplan erarbeitet. Er beschreibt die Ziele und Grundsätze für Natur, Landschaft und Erholungsräume auf Ebene der Gemeinde. Beide Pläne werden gemeinsam aufgestellt, damit städtebauliche und ökologische Belange ausgewogen und abgestimmt berücksichtigt werden können. Der Landschaftsplan bildet zudem die Grundlage für den Umweltbericht des Flächennutzungsplan 2045.

Für die Menschen in der Stadt hat der Flächennutzungsplan keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Als vorbereitender Bauleitplan ist er ausschließlich für die Verwaltung verbindlich. Das bedeutet: Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans können keine direkten Ansprüche – zum Beispiel auf eine Baugenehmigung – abgeleitet werden. Ebenso entstehen für Eigentümer*innen keine Verpflichtungen, sich an die im Flächennutzungsplandargestellte Nutzung zu halten. Die im Flächennutzungsplan dargestellten Nutzungen geben lediglich eine grundsätzliche städtebauliche Perspektive und zeigen auf, welche Entwicklung für ein Grundstück oder einen Stadtteil langfristig vorgesehen ist.

Rechtsverbindlich werden Nutzungen erst dann, wenn sie in einem Bebauungsplan festgesetzt werden. Bebauungspläne legen parzellenscharf fest, wie ein Grundstück bebaut und genutzt werden darf. Sie müssen aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans entwickelt werden und bilden die Grundlage für Baugenehmigungen. Die Darstellung einer Baufläche im Flächennutzungsplan allein reicht daher nicht aus, um ein Grundstück zu bebauen.

Zu den zentralen Aufgaben des Flächennutzungsplans gehören:
• Darstellung der verschiedenen Bauflächen (z. B. Wohnen, Gewerbe, Industrie)
• Festlegung von Flächen für den Gemeinbedarf (z. B. Schulen, Kitas, Sportanlagen)
• Darstellung von Verkehrsflächen sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur
• Ausweisung von Grün- und Freiflächen, Landwirtschafts- und Waldflächen
• Einbindung übergeordneter Vorgaben, z. B. LROP
• Abwägung öffentlicher und privater Interessen
• Bauflächenvorsorge für ca. 15 Jahre

Der Flächennutzungsplan besteht aus einer Planzeichnung und einer Begründung, zu der auch der gesetzlich vorgeschriebene Umweltbericht gehört.

Aufgaben des Landschaftsplans (LP)
Der Landschaftsplan ergänzt den Flächennutzungsplan um die Belange von Natur, Landschaft und Erholung. Er ist ein eigenständiges Fachplanwerk, dessen Aufgaben und Inhalte im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt sind.

Der Landschaftsplan hat insbesondere folgende Aufgaben:
• Beschreibung und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft
• Formulierung von Zielen und Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung natürlicher Lebensräume
• Darstellung von Erholungsräumen und landschaftsgebundenen Freizeitfunktionen
• Beitrag zu einer naturverträglichen und nachhaltigen Stadtentwicklung
• Unterstützung des Flächennutzungsplans durch ökologische Anforderungen
• Bereitstellung von Grundlagen für den Umweltbericht des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan sind beide Instrumente der kommunalen Bauleitplanung. Sie unterscheiden sich jedoch in Zweck, Detailtiefe und Verbindlichkeit.

Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet. Er zeigt in groben Zügen, wie die verschiedenen Bereiche der Stadt künftig genutzt werden sollen – z. B. als Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen.

Wesentliche Merkmale:
• Der Flächennutzungsplan stellt dar, er setzt nicht fest.
• Er ist nicht parzellenscharf, sondern bildet Strukturen auf einer übergeordneten Ebene ab.
• Er gibt eine erste Orientierung, welche Nutzungen an welchem Ort grundsätzlich vorgesehen sind.
• Der Flächennutzungsplan ist nur für Behörden verbindlich und dient als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
• Für einzelne Grundstückseigentümer*innen hat der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung.
• Der Bebauungsplan muss gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplanentwickelt werden, d. h. er konkretisiert dessen Inhalte.

Bebauungsplan (B-Plan)
Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der sich auf Teilbereiche der Stadt bezieht. Er regelt rechtsverbindlich und parzellenscharf, wie einzelne Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen.

Typische Festsetzungen im Bebauungsplan:
• genaue Baugebietsart (z. B. allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet)
• Baugrenzen und Baufenster
• maximal zulässige Gebäudehöhen und Geschosszahlen
• überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
• Regelungen zu Erschließung, also Verkehrsfläche, Entwässerung, Zufahrt Entsorgung/Rettung)

Der Bebauungsplan ist:
• rechtsverbindlich für Bürger*innen
• Grundlage für Baugenehmigungen

Ein B-Plan schafft also das konkrete Baurecht, während der Flächennutzungsplan die strategische Entwicklungsrichtung vorgibt.

Aktuell befindet sich die Stadt Wilhelmshaven noch in der informellen Phase (siehe nächste Frage). Das bedeutet: Die Beteiligung ist noch nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden, sondern wird bewusst offen, dialogorientiert und kreativ gestaltet.

Der daran anschließende Prozess ist durch das Baugesetzbuch (BauGB) weitgehend vorgegeben. Sowohl die Planbestandteile als auch die einzelnen Schritte im Verfahren – einschließlich der Beteiligung von Öffentlichkeit – sind dort verbindlich geregelt. Das gesetzlich vorgegebene Verfahren gliedert sich in drei aufeinanderfolgende Phasen:
1. Vorentwurf
2. Entwurf
3. Abschließende Fassung

Diese Phasen werden Schritt für Schritt erarbeitet, mehrfach abgestimmt und jeweils durch Beteiligungs- und Abwägungsprozesse ergänzt. Die Vielzahl der zu berücksichtigenden Belange, die umfangreichen Abstimmungen und die Beteiligung der Öffentlichkeit führen dazu, dass sich das Verfahren – wie bei allen Gemeinden – über mehrere Jahre erstreckt.
Derzeit bereitet die Stadt Wilhelmshaven das Gesamtverfahren vor. Die Fertigstellung des Flächennutzungsplan 2045 ist voraussichtlich bis zum Jahr 2029 vorgesehen. Der geplante Ablauf umfasst folgende Arbeitsschritte:

• 2024: Aufstellungsbeschluss und Beginn der internen Vorarbeiten
• 2025: Abstimmungen zum Umweltbericht; Vergabe des Auftrags für den Umweltbericht
• 2026: Fachkartierungen sowie Ausarbeitung des Umweltberichts, des Planentwurfs, der Begründung und des Landschaftsplans
• 2027 (1. Halbjahr): Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
• 2027 (2. Halbjahr): Überarbeitung und Ausarbeitung des Entwurfs
• 2028 (1. Halbjahr): Öffentliche Auslegung des Entwurfs
• 2028 (2. Halbjahr): Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
• 2029 (1. Halbjahr): Erstellung der Endfassung, Beschlussfassung durch den Rat und Genehmigung

Nach dem Ratsbeschluss wird der Flächennutzungsplan 2045 von der zuständigen Genehmigungsbehörde geprüft und mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Der genaue zeitliche Verlauf hängt – wie bei jedem großen Planverfahren – auch von politischen Beratungen, fachlichen Abstimmungen und Entscheidungsprozessen ab und kann daher nicht in allen Einzelheiten im Voraus festgelegt werden.

Die Aufstellung des Flächennutzungsplans 2045 ist ein mehrjähriger Prozess, in dem die Perspektiven und Ideen der Menschen in der Stadt eine zentrale Rolle spielen. Schon bevor die gesetzlich vorgeschriebenen formellen Beteiligungsschritte beginnen, setzt die Stadt Wilhelmshaven auf eine breite informelle Beteiligung, um die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Stadt gemeinsam zu stellen.

Informelle Beteiligung – Ihre Chance, früh mitzuwirken
Aktuell befindet sich die Stadt noch in der informellen Phase und ist nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden. In dieser frühen Phase können Sie besonders wirkungsvoll Einfluss nehmen, denn hier werden erste Leitideen, Zukunftsvorstellungen und Themenschwerpunkte gesammelt.
Dazu gehören unter anderem:
• das Auftaktforum, das als öffentliches Startsignal dient und erste Gedanken, Erwartungen und Perspektiven sammelt,
• Stadtbereichsbezogene Dialoge/Werkstätten, in denen ganz konkret über Herausforderungen und Chancen in den einzelnen Quartieren gesprochen wird,
• zielgruppenspezifische Formate für Jugendliche
• Transferforum
• sowie digitale Beteiligungsmöglichkeiten
Diese offenen Beteiligungsbausteine sorgen dafür, dass Wissen, Erfahrungen und Sichtweisen aus der gesamten Stadtgesellschaft gebündelt und sichtbar werden.

Formelle Beteiligung – gesetzlich geregelte Beteiligungsschritte
Erst im späteren Verlauf folgen die formellen Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Sobald das förmliche Verfahren startet, sind die Beteiligungsmöglichkeiten bundesweit einheitlich geregelt. Das BauGB sieht dabei zwei offizielle Beteiligungsstufen vor, in denen sich die Öffentlichkeit einbringen kann:
• die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung,
• die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplan-Entwurfs.
In beiden Phasen können Sie Stellungnahmen abgeben, die von der Verwaltung geprüft und in die Abwägung des Rates einbezogen werden.

1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit – Phase „Vorentwurf“ (§ 3 Abs. 1 BauGB)
In dieser ersten formellen Phase informiert die Stadt über die grundlegenden Ziele und Zwecke der Planung. Grundlage ist der Vorentwurf des Flächennutzungsplan 2045, der zeigt, welche städtebaulichen Entwicklungen für Wilhelmshaven vorgesehen sind.
• Der Vorentwurf wird öffentlich ausgelegt und online bereitgestellt.
• Bürger*innen können Anregungen, Hinweise und Bedenken einreichen.
• Alle Rückmeldungen werden von der Verwaltung geprüft und in die Erarbeitung des nächsten Planungsschritts einbezogen.
Diese Mitwirkung hat großen Einfluss darauf, wie der spätere Entwurf des Flächennutzungsplans ausgestaltet wird. Das Gesetz sieht in dieser Stufe keine individuelle Rückmeldung zu einzelnen Stellungnahmen vor. Es lohnt sich daher, den weiteren Prozess zu verfolgen.

2. Öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplan-Entwurfs – Phase „Entwurf“ (§ 3 Abs. 2 BauGB)
In der zweiten Stufe wird der vollständige Entwurf des Flächennutzungsplan 2045 – einschließlich Begründung und Umweltbericht – für mindestens einen Monat öffentlich ausgelegt.
• Die Auslegung wird rechtzeitig im Amtsblatt angekündigt und online bereitgestellt.
• Jede Person kann während dieser Frist Stellungnahmen abgeben.
• Alle eingegangenen Anregungen werden von der Verwaltung ausgewertet und dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.
Der Rat nimmt anschließend die sogenannte Abwägung vor: Dabei werden öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das Ergebnis dieser Abwägung wird gemäß BauGB mitgeteilt und bildet die Grundlage für die abschließende Fassung des Flächennutzungsplans.

Kontaktmöglichkeiten

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung

Rathausplatz 9

26382 Wilhelmshaven

Ansprechpartnerin

Britta Dirks

T 04421 16-2630

Prozessbegleitung und inhaltliche Betreuung

plan-lokal PartmbB

Gutenbergstraße 34

44139 Dortmund

Ansprechpartner

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Letzte Aktualisierung

05.01.2026

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II. Allgemeines zur Datenverarbeitung

Umfang der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Internetseite sowie zur Ausführung unserer Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entweder aufgrund einer vom Nutzer erteilten vorherigen Einwilligung oder in Fällen, in denen die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Sofern wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt ebenfalls für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Speicherung und Löschung personenbezogener Daten

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann ebenfalls erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen die verantwortliche Stelle unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung eine weitere Speicherung der Daten erforderlich ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, hier insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen, bleiben unberührt.


III. Bereitstellung und Nutzung der Internetseite

a) Logfiles

Umfang der Datenverarbeitung

Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.

Folgende Daten werden hierbei erhoben:

(1) Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version
(2) Das Betriebssystem des Nutzers
(3) Den Internet-Service-Provider des Nutzers
(4) Die IP-Adresse des Nutzers
(5) Datum und Uhrzeit des Zugriffs
(6) Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
(7) Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden

Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.

Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.

Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.

In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens sieben Tagen der Fall.

Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, so dass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.

Widerspruchs- bzw. Beseitigungsmöglichkeit

Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.

b) SSL-Verschlüsselung

Unserer Internetseite nutzt eine SSL-Verschlüsselung. Die verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt. Wenn die SSL-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

c) Datenübermittlung an Dritte und außerhalb der EU

Es werden keine von uns erhobenen personenbezogenen Daten in einem Drittstaat verarbeitet. Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn Sie in die Übermittlung eingewilligt haben, die Übermittlung zur Durchführung der Angebote oder Services, die Sie in Anspruch nehmen wollen, notwendig ist, oder wenn sonst eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis vorliegt und die Wahrung Ihrer schutzwürdigen Interessen sichergestellt ist.


IV. Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder Telefax

Umfang der Datenverarbeitung

Auf unserer Internetseite PLAN-PORTAL sind unsere Telefon- und Telefaxnummer sowie unsere E-Mail-Adressen zum Zwecke der (elektronischen) Kontaktaufnahme angegeben. Nehmen Sie hierüber Kontakt zu uns auf, werden die mit der Kontaktaufnahme verbundenen, an uns übermittelten personenbezogenen Daten gespeichert:

  1. Name,
  2. Telefon- Telefaxnummer,
  3. Inhalt der Anfrage.

Bei der elektronischen Kontaktaufnahme per E-Mail sind dies auch:

  1. Ihre E-Mail-Adresse,
  2. der Inhalt Ihrer Mitteilung an uns,
  3. ggf. IP-Adresse des Rechners,
  4. Datum und Uhrzeit der E-Mail.

Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Zuge der elektronischen Kontaktaufnahme per E-Mail bei uns gespeichert werden, dienen allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Hierin liegt das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer elektronischen Kontaktaufnahme per E-Mail an uns übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt die elektronische Kontaktaufnahme per E-Mail auf den Abschluss eines Vertrags ab, so ist zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten.

Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme übermittelt werden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sie sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Die übermittelten Daten werden auch dann gelöscht, wenn Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, hier insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen, bleiben unberührt.

Widerspruchs- bzw. Beseitigungsmöglichkeit

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.

Den Widerspruch gegen die Verarbeitung richten Sie bitte schriftlich an:

datenschutz@plan-lokal.de

Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.


V. Ihre Rechte als betroffene Person

Sie sind betroffene Person, wenn durch uns die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt. Als betroffene Person stehen Ihnen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, die Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung als gesetzliche Rechte zu.

Ihnen steht das Recht auf die Einschränkung der Verarbeitung zu, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach eben diesen Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von der verantwortlichen Stelle unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Ihnen steht das Recht auf Unterrichtung zu, d. h. haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber der verantwortlichen Stelle geltend gemacht, ist diese verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber der verantwortlichen Stelle das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Die verantwortliche Stelle verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

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Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.


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