Gemeinsam Much gestalten!

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Much

Informieren, inspirieren, mitgestalten.

Gestalten Sie mit und nennen Sie uns Ihre Ideen und Anregungen für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Much!

Wo kann in der Gemeinde künftig noch gebaut werden? An welchen Stellen sind Industrie- und Gewerbeansiedlungen möglich? Welche Flächen sollen für den Naturschutz oder die Landwirtschaft gesichert werden? Welche Schwerpunktbereiche sind für Freizeit, Naherholung und Tourismus zu setzen? Welche Schwerpunkte sind für die Versorgung und die Ausstattung mit Infrastruktur zu setzen? Welche Zukunftsthemen muss die Gemeinde Much in den Fokus rücken?

Die Gemeinde Much bittet sie darum, ihre Anregungen und Ideen bei der frühzeitigen Beteiligung zum Flächennutzungsplan-Vorentwurf einzubringen!

Präsentation zum Video anzeigen

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.12.2020 bis einschließlich zum 20.01.2021 offen.

Hier befinden sich die Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung sowie die Planunterlagen!

Aktuelles

Der zurzeit gültige Flächennutzungsplan

Das sind die Darstellungen unter anderem zu den Wohnbau-, Gewerbe und Mischbauflächen des zurzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplans aus dem Jahr 1981.

Hier finden Sie den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1981 und die Fortschreibung aus dem Jahr 2012 zum Download.

Was geschieht mit Ihren Beiträgen?

Die Beiträge sind für alle Nutzerinnen und Nutzer des plan-portals einsehbar und laden zum Weiterdenken ein. Sie bilden einen Ideenpool für die fünf Ortsteilforen, die im ersten Halbjahr 2018 stattfinden werden.

Wer, was, wann, warum? Hier gibt es die Antworten.

  1. Grußwort des Oberbürgermeisters
  2. Was ist ein Flächennutzungsplan und welche Rechtswirkung entfaltet er?
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in Much – informieren, diskutieren, mitgestalten!

Grußwort des Bürgermeisters

Oberbürgermeister Erik O. Schulz

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Gemeinde Much rüstet sich für die Zukunft! Die rasante Entwicklung in allen gesellschaftlichen Bereichen erfordert eine weitsichtige Planung auf der Grundlage eines aktualisierten Flächennutzungsplans. Diese Zukunftsaufgabe ist nur gemeinsam mit Bürgerschaft, Initiativen, Wirtschaft, Gemeindepolitik und -verwaltung zu meistern.

Ich bitte Sie deshalb um Teilnahme an den Bürgerveranstaltungen, um dort aktiv an der Flächennutzungsplanung mitzuwirken. Ihre Meinung ist uns wichtig!“

Norbert Büscher

Bürgermeister der Gemeinde Much

Was ist ein Flächennutzungsplan und welche Rechtswirkung entfaltet er?

Die Gemeinde Much steht vor einer großen Zukunftsaufgabe. Der aus dem Jahr 1981 stammende Flächennutzungsplan soll neu aufgestellt werden. Hierdurch sollen die Voraussetzungen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Gemeindeentwicklung geschaffen werden. Insbesondere die veränderten demographischen Rahmenbedingungen, neue Anforderungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft und Verkehr an die Flächennutzung sowie die gewachsenen ökologischen Ansprüche sind dabei von grundlegender Bedeutung.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben, hat die Gemeinde die Bauleitpläne, wozu auch der Flächennutzungsplan zählt, aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Der Flächennutzungsplan bezieht sich auf das gesamte Gemeindegebiet, wobei die Darstellungen nicht parzellenscharf sind, sondern lediglich die Grundzüge der flächenhaften Nutzungen wiedergeben.

Er beinhaltet im wesentlichen folgende Darstellungen:

  • Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen, Gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen
  • Flächen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf
  • Flächen für den überörtlichen Verkehr
  • Grünflächen
  • Wasserflächen
  • Flächen für die Landwirtschaft und den Wald

Ein Flächennutzungsplan entfaltet für die Bürgerinnen und Bürger folgende Rechtswirkung:

  • Der FNP verfolgt die mittel- bis langfristigen Entwicklungsperspektiven (ca. 15 Jahre) für die Gesamtgemeinde und die einzelnen Ortsteile.
  • Der FNP ist ein verwaltungsbindendes Planungsinstrument, aus dem nachrangige Planungen wie der Bebauungsplan abgeleitet werden.
  • Es besteht keine unmittelbare Rechtswirkung für einzelne Bürgerinnen und Bürger. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben bestimmt sich nicht nach den Darstellungen des FNP, sondern erfolgt auf Grundlage von Bebauungsplänen bzw. einzelnen Baugenehmigungen.

Das Verfahren wird von der Gemeinde Much in Zusammenarbeit mit den beiden Dortmunder Planungsbüros plan-lokal und grünplan durchgeführt. Der Flächennutzungsplan enthält einen Umweltteil (grünplan) und einen städtebaulichen Teil (plan-lokal).

Ortsteil Much vom Bernsauelerberg
Ortsteil Much vom Bernsauelerberg
'Neues Wohnen' in Much
'Neues Wohnen' in Much
Ortsteil Much, Schulstraße
Ortsteil Much, Schulstraße
Ortsteil Much, Hauptstraße und katholische Pfarrkirche St. Martinus
Ortsteil Much, Hauptstraße und katholische Pfarrkirche St. Martinus
Bergische Landschaft um Berzbach
Bergische Landschaft um Berzbach
Ortsteil Marienfeld, Dorfstraße und katholische Pfarrkirche St. Mariä Himmelfahrt
Ortsteil Marienfeld, Dorfstraße und katholische Pfarrkirche St. Mariä Himmelfahrt

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in Much – informieren, diskutieren, mitgestalten!

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist eine Planungsaufgabe, die vom Dialog sämtlicher Akteure der Gemeindegesellschaft lebt. Die Entwicklung des Flächennutzungsplans wird folglich von einem umfassenden Beteiligungsprozess begleitet. Neben Fachakteuren und Interessenvertretern sollen insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde die Gelegenheit haben, den Planungsprozess mit ihren Ideen zu bereichern und konstruktiv mitzugestalten.

Über den gesamten Zeitraum des Verfahrens bieten sich Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Information und zur Beteiligung:

  • Im Rahmen der öffentlichen Auftaktveranstaltung am 27. November 2017 in der Aula des Schulzentrums Much, Schulstraße 12-14, Veranstaltungsbeginn 19:00 Uhr wurden Sie über das Verfahren und deren Inhalte informiert und konnten Ihre Anregungen und Entwicklungsvorstellungen zur Planung mündlich sowie schriftlich einbringen
  • Im zweiten Halbjahr 2018 folgten fünf öffentliche Ortsteilforen. Hier konnten Sie ihre Interessen in den einzelnen Ortsteilen deutlich machen. Aus organisatorischen Gründen wurden dabei jeweils mehrere Ortsteile zusammengefasst. Ziel war es, gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern vor Ort ein umfassendes Konzept für die zukünftigen Flächennutzungen zu entwickeln.
  • In Anlehnung an die öffentlichen Ortsteilforen in 2018 sind zur frühzeitigen Beteiligung weitere öffentliche Ortsteilforen vorgesehen, in denen der Vorentwurf des Flächennutzungsplans erläutert wird und Sie die Möglichkeit haben über schriftliche Eingaben hinausgehend Anregungen einzubringen.
  • Die gleiche Möglichkeit zur Beteiligung - schriftlich wie mündlich - besteht bei der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum FNP.
  • PLAN-PORTAL bietet Ihnen die Möglichkeit über ein Online-Portal in Dialog mit der Gemeinde, den Planern und Ihren Mitbürgern zu treten. So konnten Sie über die Online-Beteiligung anlässlich des Bürgerforums Ihre Anregungen und Entwicklungsvorstellungen zu den Themenkomplexen „Wohnen, Infrastruktur“, Wirtschaft und Verkehr“ sowie „Landschaft, Umwelt, Freizeit“ äußern.
  • Weitere Informationen erhalten Sie über das Mitteilungsblatt der Gemeinde Much und über die Internetseite www.plan-portal.de/fnp-much

Schon jetzt möchten wir Sie einladen und dazu ermutigen, Muchs Zukunft aktiv mitzugestalten. Termine und weitere Informationen werden rechtzeitig auf www.plan-portal.de/fnp-much sowie im Amtsblatt und der lokalen Presse bekanntgegeben.

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Planungs- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 folgenden Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gefasst:

„Der Ausschuss nimmt den Vorentwurf des FNP mit Begründung und Umweltbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 und 4 Abs.1 sowie § 2 Abs. 2 BauGB.“

Ziel der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gemeindeentwicklung in den nächsten 20 – 25 Jahren. Hierzu werden sowohl neue Wohnbauflächen, als auch neue Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan dargestellt. Dies dient der Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne), durch die dann entsprechendes Baurecht geschaffen werden kann.

Der räumliche Geltungsbereich ist das gesamte Gemeindegebiet.

Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der frühzeitigen Beteiligung vorzubringen.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind bisher verfügbar und liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus:

Umweltbericht mit Aussagen zur Betroffenheit der Schutzgüter Mensch, Landschaft, Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Fläche, Kultur- und Sachgüter

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

04.12.2020 bis zum 20.01.2021

offen und kann nach Terminvereinbarung im Rathaus Much, Hauptstr. 57, Flur des Fachbereiches 3 im 1. Stock, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Momentan ist das Rathaus nicht zu den regelmäßigen Zeiten geöffnet. Zur Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte telefonisch oder per mail mit Herrn Maffei in Verbindung.

Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter www.much.de/bauleitplanung eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Herr Maffei (02245-6851) gerne zur Verfügung. Alle Unterlagen und Dokumentationen zum bisherigen Verfahren stehen unter plan-portal.de/fnp-much/ zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Rathaus, Hauptstr. 57, 53804 Much, sowie per mail an planungsamt@much.de, vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung über diese Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4, Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt nach Beschlussfassung in den politischen Gremien das Ergebnis mit.

Much, den 25.11.2020

gez.
Der Bürgermeister

In Vertreung
(Karsten Schäfer)

Planunterlagen zum Vorentwurf

„Planzeichnung“ zum Download29.9 MB
„Begründung zum Flächennutzungsplan“ zum Download14,9 MB
„Umweltbericht zum Flächennutzungsplan“ zum Download22,5 MB

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Alle Pläne, Dokumente und mehr zum Herunterladen

  1. 1. Allgemeine Informationen zum FNP
  2. 2. Die Auftaktveranstaltung
  3. 3. Das Scoping
  4. 4. Die Integrierte Fachwerkstatt
  5. 5. Fünf Ortsteilforen
  6. 6. Frühzeitige Beteiligung zum FNP-Vorentwurf
  7. 7. Öffentliche Auslegung des FNP-Entwurf

1. Allgemeine Informationen zum FNP

FNP-Verfahren
FNP-Verfahren

Hier finden Sie alle allgemeinen Informationen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Much, zum FNP-Verfahren und zum Inhalt des FNP.

Dokumente

„Kommunalprofil Gemeinde Much, IT.NRW“ zum Download 0,3 MB

Statistische Daten u.a. zur Bevölkerungsentwicklung und Flächennutzung vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)

„Flyer“ zum Download 1,3 MB
„Flächennutzungsplan 1981, rechtswirksam“ zum Download 15 MB
„Flächennutzungsplan 2012, Fortschreibung“ zum Download 10 MB
„Übersichtsplan zu rechtskräftigen Satzungen und Bebauungsplänen“ zum Download 21 MB

Erläuterungen zum Plan
BPlan = Bebauungsplan
OLS = Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB
ABS = Aussenbereichssatzung nach § 35 BauGB

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2. Die Auftaktveranstaltung

Am Montag den 27. November, um 19.00 Uhr startet die öffentliche Beteiligung mit einem Informations- und Diskussionsabend in der Aula der Gesamtschule Much an der Schulstraße 12-14. Den Besuchern wird hier anschaulich dargestellt, wozu der Flächennutzungsplan dient, was darin alles erfasst ist und welche Entwicklungsmöglichkeiten sich bieten. Die wesentlichen Themen des Flächennutzungsplans wie „Wohnen“, „Gewerbe“, „Landschaft“ und „Natur“ werden in einer Dialogrunde mit Fachleuten und Gemeindevertretern erörtert und in breiter Runde mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. An der Dialogrunde werden in seiner Funktion als Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg Herr Stefan Hagen, Herr Dr. Hermann Tengler von der Wirtschaftsförderung des Rhein-Sieg-Kreises, Herr Matthias Wirtz von der Kreissparkasse Köln, Herr Jan Dirk Schierloh von der FlächenAgentur Rheinland GmbH und als Vertreter der Gemeinde Much der Beigeordnete Herr Karsten Schäfer teilnehmen.

Dokumente

„Plakat zur Auftaktveranstaltung“ zum Download 3 MB
„Präsentation zur Auftaktveranstaltung“ zum Download 2,6 MB
„Dokumentation zur Auftaktveranstaltung“ zum Download 1,8 MB

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3. Das Scoping

Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB ist im Rahmen der FNP-Neuaufstellung eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Flächennutzungsplans ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung (Scoping) fand am 28.02.2018 eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden, statt. Diese sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB dazu aufgefordert, sich zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Dokumente

„Präsentation zum Scoping-Termin am 28.02.2018“ zum Download 4,5 MB
„Protokoll zum Scoping-Termin am 28.02.2018“ zum Download 209 kB

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4. Die Integrierte Fachwerkstatt

Die integrierte Fachwerkstatt zur Neuaufstellung des FNP fand am 18.04.2018 statt. In der Veranstaltung wurden in drei separaten Themenwerkstätten die gebündelten Schwerpunktthemen der Flächennutzungsplanung „Wohnen/Versorgung//Infrastruktur“, „Landschaft/ Umwelt/ Freizeit/Naherholung“ sowie „Arbeit/Wirtschaft/Verkehr“ fachlich erörtert.

Dokumente

„Präsentation zur Integrierten Fachwerkstatt“ zum Download7,8 MB
„Dokumentation zur Integrierten Fachwerkstatt“ zum Download3,0 MB

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5. Fünf Ortsteilforen

Die Gemeinde Much lädt in der Zeit vom 20.06.2018 bis 10.10.2018 zu fünf Ortsteilforen ein. In den Foren können die Bürgerinnen und Bürger ihre Interessen in den einzelnen Ortsteilen deutlich machen. Nach der zentralen öffentlichen Auftaktveranstaltung zur Neuaufstellung des FNPs im November 2017 gilt es nun, Ideen und Anregungen räumlich und inhaltlich auf der Ebene der Ortsteile zu konkretisieren. Außerdem können bereits vorliegende Vorschläge weiter erörtert werden.

Die jeweiligen Ortsteile sind aus organisatorischen Gründen in fünf Planungsbezirke zusammengefasst. Gerne können aber auch die Foren in den Nachbarorten bzw. Foren, deren Themen besonders interessieren, besucht werden.

Zusammensetzung der Planungsbezirke

Planungsbezirk Nord - 20.06.2018, 19.00 Uhr

Veranstaltungsort
Bürgerhaus Wellerscheid, Wellerscheid 34, 53804 Much

Ortsteile
Altenhof, Esinghausen, Gerlinghausen, Gibbinghausen, Heckhaus, Heinenbusch, Henningen, Hündekausen, Leuscherath, Niederbech, Nieder-/Oberbonrath, Niederhof, Nieder-/Obermiebach, Nieder-/Oberwahn, Oberbusch, Oberdorf, Roßhohn, Wellerscheid

Planungsbezirk Mitte – 09.07.2018, 19.00 Uhr

Veranstaltungsort
Gesamtschule Much, Schulstraße 12-14, 53804 Much

Ortsteile
Loßkittel, Much

Planungsbezirk

Planungsbezirk West – 29.08.2018, 19.00 Uhr

Veranstaltungsort
Dorfgemeinschaftshaus, Oberheiden 48, 53804 Much

Ortsteile
Birken, Bitzen, Bövingen, Büscherhof, Daushof, Eckhausen, Eigen, Hetzenholz, Hevinghausen, Hohr, Huven, Kerzenhöhnchen, Klauserhof, Kreitzhof, Küttensiefen, Markelsbach, Neuenhaus, Neverdorf, Niederbruchhausen, Niederheiden, Niederheimbach, Növerhof, Oberbitzen, Oberbruchhausen, Oberheiden, Oberheimbach, Pillenhof, Rieserhof, Scheid, Scheidhof, Schlichenbach, Schwellenbach, Siefen, Springen, Strünkerhof, Tillinghausen, Weißenportz

Planungsbezirk Ost – 10.09.2018, 19.00 Uhr

Veranstaltungsort
Dorfvereinshaus Marienfeld, Dorfstraße 25, 53804 Much

Ortsteile
Alefeld, Berghausen, Berzbach, Bröl, Bruchhausen, Erlen, Herfterath, Hoffnungsthal, Marienfeld, Müllerhof, Neßhoven, Niederdreisbach, Oberdreisbach, Oberdreisbach-Höhe, Ophausen, Ortsiefen, Strießhardt, Vogelsangen, Weeg, Wersch

Planungsbezirk Süd – 10.10.2018, 19.00 Uhr

Veranstaltungsort
Jugendheim Kreuzkapelle, Kreuzkapelle 32, 53804 Much

Ortsteile
Amtsknechtswahn, Bech, Bennrath, Birrenbachshöhe, Derscheid, Eichhof, Engeld, Feld, Hardt, Herchenrath, Hillesheim, Höfferhof, Hohn, Höhnchen, Köbach, Kranüchel, Kreuzkapelle, Leverath, Löbach, Oberhausen, Oberholz, Reinshagen, Roßbruch, Senschenhöhe, Sommerhausen, Steinhaus, Stompen, Todtemann, Tüschenbonnen, Walterscheid, Werschberg, Wiese, Wohlfarth, Zeche Aachen

Dokumente

Ortsteilforum Nord

„Plakat zum Ortsteilforum Nord“ zum Download1 MB
„Präsentation zum Ortsteilforum Nord“ zum Download4,5 MB
„Dokumentation zum Ortsteilforum Nord“ zum Download3 MB


Ortsteilforum Mitte

„Plakat zum Ortsteilforum Mitte“ zum Download1 MB
„Präsentation zum Ortsteilforum Mitte“ zum Download4,4 MB
„Dokumentation zum Ortsteilforum Mitte“ zum Download3 MB


Ortsteilforum West

„Plakat zum Ortsteilforum West" zum Download10 MB
„Präsentation zum Ortsteilforum West" zum Download4 MB
„Dokumentation zum Ortsteilforum West" zum Download3 MB


Ortsteilforum Ost

„Plakat zum Ortsteilforum Ost" zum Download3 MB
„Präsentation zum Ortsteilforum Ost" zum Download4 MB
„Dokumentation zum Ortsteilforum Ost" zum Download3 MB


Ortsteilforum Süd

„Plakat zum Ortsteilforum Süd" zum Download3 MB
„Präsentation zum Ortsteilforum Süd" zum Download21 MB
„Dokumentation zum Ortsteilforum Süd" zum Download3 MB

Falls die Datei beim Download nicht öffnet, bitte auf den Link mit der rechten Maustaste und "Ziel speichern unter" wählen

6. Frühzeitige Beteiligung zum FNP-Vorentwurf

Die Frühzeitige Beteiligung zum FNP-Vorentwurf ist als förmlicher Beteiligungsschritt nach Baugesetzbuch vorgegeben. In Anlehung an die Ortsteilforen im Jahr 2018 sind weitere Ortsteilforen zur Erläuterung und Diskussion des FNP-Vorentwurfs vorgesehen. Zur frühzeitigen Beteiligung können Sie zudem bei der Verwaltung schriftliche Eingaben sowie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit der Gemeindeverwaltung Eingaben zur Niederschrift vorbringen.

Die gesamten Unterlagen zum FNP-Vorentwurf können Sie unter diesem Link im Ratsinformationssystem der Gemeinde Much einsehen (Download ca. 60 MB).

Dokumente

„Präsentation zum Planungs- und Verkehrsausschuss am 30.06.2020" zum Downloadca. 40 MB
„Flächennutzungsplan-Vorentwurf“ zum Downloadca. 29 MB

Falls die Datei beim Download nicht öffnet, bitte auf den Link mit der rechten Maustaste und "Ziel speichern unter" wählen

7. Öffentliche Auslegung des FNP-Entwurf

Die öffentliche Auslegung des FNP-Vorentwurf ist als förmlicher Beteiligungsschritt nach Baugesetzbuch vorgegeben. Die Auslegung erfolgt in der Regel über einen Zeitraum von vier Wochen, wobei die Unterlagen bei der Verwaltung einzusehen sind bzw. auf der Internetseite der Gemeinde Much sowie auf PLAN-PORTAL zum Download zur Verfügung gestellt werden. Zu diesem Verfahrensschritt haben Sie die Möglichkeit schriftliche Eingaben zu machen.

Weitere Informationen erfolgen zu gegebener Zeit.

Kontaktmöglichkeiten

Gemeinde Much

Der Bürgermeister

Fachbereich 3, Gemeindeentwicklung und Bauen

Ansprechpartner

Thomas Maffei

T 02245 - 6851

thomas.maffei@much.de

Prozessbegleitung und inhaltliche Betreuung

plan-lokal PartmbB

Bovermannstraße 8

44141 Dortmund

Ansprechpartner

Jürgen Weinert

T0231 - 95 20 83 - 0

F0231 - 95 20 83 - 6

juergen.weinert@plan-lokal.de

Impressum

PLAN-PORTAL ist ein Angebot von:

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Bovermannstraße 8

44141 Dortmund

T0231 - 95 20 83 - 0

F0231 - 95 20 83 - 6

mail@plan-lokal.de

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Partner:

Dipl.-Ing. Olaf Kasper, Stadtplaner AKNW (Mitgliedsnr. 91332)

Dipl.-Ing. Alfred Körbel, Stadtplaner AKNW (Mitgliedsnr. 90807)

Dennis Sakowski, B.Sc. Raumplanung, Stadtplaner AKNW (Mitgliedsnr. 92426)

Dipl.-Ing. Thomas Scholle, Stadtplaner AKNW (Mitgliedsnr. 92157)

Amtsgericht Essen

Partnerschaftsregisternummer PR 4053

Verantwortliche gemäß § 18 Abs. 2 MStV:

Olaf Kasper, Alfred Körbel, Dennis Sakowski, Thomas Scholle

Bovermannstraße 8

44141 Dortmund

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:

DE 124939339

Berufshaftpflichtversicherung:

EUROMAF SA

Niederlassung für Deutschland AIA AG

Kaistraße 13, 40221 Düsseldorf

Personenschäden 2.774.000 EUR

Sach- und Vermögensschäden 1.387.000 EUR

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Design und Programmierung

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Gudulastraße 5

45131 Essen

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Letzte Aktualisierung

02.01.2024

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II. Allgemeines zur Datenverarbeitung

Umfang der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Internetseite sowie zur Ausführung unserer Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entweder aufgrund einer vom Nutzer erteilten vorherigen Einwilligung oder in Fällen, in denen die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Sofern wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt ebenfalls für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Speicherung und Löschung personenbezogener Daten

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann ebenfalls erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen die verantwortliche Stelle unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung eine weitere Speicherung der Daten erforderlich ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, hier insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen, bleiben unberührt.


III. Bereitstellung und Nutzung der Internetseite

a) Logfiles

Umfang der Datenverarbeitung

Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.

Folgende Daten werden hierbei erhoben:

(1) Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version
(2) Das Betriebssystem des Nutzers
(3) Den Internet-Service-Provider des Nutzers
(4) Die IP-Adresse des Nutzers
(5) Datum und Uhrzeit des Zugriffs
(6) Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
(7) Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden

Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.

Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.

Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.

In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens sieben Tagen der Fall.

Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, so dass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.

Widerspruchs- bzw. Beseitigungsmöglichkeit

Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.

b) SSL-Verschlüsselung

Unserer Internetseite nutzt eine SSL-Verschlüsselung. Die verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt. Wenn die SSL-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

c) Datenübermittlung an Dritte und außerhalb der EU

Es werden keine von uns erhobenen personenbezogenen Daten in einem Drittstaat verarbeitet. Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn Sie in die Übermittlung eingewilligt haben, die Übermittlung zur Durchführung der Angebote oder Services, die Sie in Anspruch nehmen wollen, notwendig ist, oder wenn sonst eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis vorliegt und die Wahrung Ihrer schutzwürdigen Interessen sichergestellt ist.


IV. Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder Telefax

Umfang der Datenverarbeitung

Auf unserer Internetseite PLAN-PORTAL sind unsere Telefon- und Telefaxnummer sowie unsere E-Mail-Adressen zum Zwecke der (elektronischen) Kontaktaufnahme angegeben. Nehmen Sie hierüber Kontakt zu uns auf, werden die mit der Kontaktaufnahme verbundenen, an uns übermittelten personenbezogenen Daten gespeichert:

  1. Name,
  2. Telefon- Telefaxnummer,
  3. Inhalt der Anfrage.

Bei der elektronischen Kontaktaufnahme per E-Mail sind dies auch:

  1. Ihre E-Mail-Adresse,
  2. der Inhalt Ihrer Mitteilung an uns,
  3. ggf. IP-Adresse des Rechners,
  4. Datum und Uhrzeit der E-Mail.

Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Zuge der elektronischen Kontaktaufnahme per E-Mail bei uns gespeichert werden, dienen allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Hierin liegt das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer elektronischen Kontaktaufnahme per E-Mail an uns übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt die elektronische Kontaktaufnahme per E-Mail auf den Abschluss eines Vertrags ab, so ist zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten.

Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme übermittelt werden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sie sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Die übermittelten Daten werden auch dann gelöscht, wenn Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, hier insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen, bleiben unberührt.

Widerspruchs- bzw. Beseitigungsmöglichkeit

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.

Den Widerspruch gegen die Verarbeitung richten Sie bitte schriftlich an:

datenschutz@plan-lokal.de

Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.


V. Ihre Rechte als betroffene Person

Sie sind betroffene Person, wenn durch uns die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt. Als betroffene Person stehen Ihnen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, die Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung als gesetzliche Rechte zu.

Ihnen steht das Recht auf die Einschränkung der Verarbeitung zu, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach eben diesen Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von der verantwortlichen Stelle unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Ihnen steht das Recht auf Unterrichtung zu, d. h. haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber der verantwortlichen Stelle geltend gemacht, ist diese verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber der verantwortlichen Stelle das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Die verantwortliche Stelle verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.


VI. Aktualität und Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell und hat den Stand Januar 2024.
Aufgrund geänderter gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben oder durch die technische Weiterentwicklung unserer Internetseite kann es erforderlich sein, diese Datenschutzerklärung zu aktualisieren. Die jeweils gültige Datenschutzerklärung kann von Ihnen unter folgender Internetadresse abgerufen werden:

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